Rückabwicklung Fahrzeugkauf/Verkauf

Sie haben einen Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug geschlossen - egal ob als Verkäufer oder Käufer? Sie müssen sich mit Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzrecht auseinandersetzen?

Was ist zu beachten?

Handelt es sich um einen Formularkaufvertrag?

Wer hat die "Kästchen" tatsächlich ausgefüllt?

Was wurde im Vorfeld besprochen und wer war dabei?

Gültige Prüfplakette ist nur eine "Momentaufnahme" - keine schlüssige Zusicherung von Verkehrs- und Betriebssicherheit

Wurde eine Benützungsentschädigung bedacht?

  • Ermittlungsverfahren
  • Hauptverfahren
  • Rechtsmittelverfahren

Schadenersatz oder Gewährleistung?

Nicht immer sind alle geforderten oder zu fordernden Kosten auch bei berechtigter Rückabwicklung zu Recht bestehend.

Nur bei Verschulden sind gewisse Kosten tatsächlich zu ersetzen.

Gewährleistung - ich kann ja nichts dafür!

Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung. Es spielt vorerst keine Rolle, ob Sie vom drohenden Motorschaden gewusst haben.

Vl. haben aber Sie selbst noch Ansprüche gegen den Verkäufer?

Wir schaffen Abhilfe

Wir haben langjährige Erfahrung bei Fahrzeugrückabwicklungen. Insbesondere, aber nicht nur, Mag. Martin Schönmair, welcher familienbedingt langjährigen Bezug zu Fahrzeugen, Werkstätten und dem Handel hat, unterstützt Sie gerne.

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