Faire und nachvollziehbare Honorargestaltung

Das Honorar des Rechtsanwaltes berechnet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). In Einzelfällen besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein Pauschal- oder Zeithonorar zu vereinbaren.

Gerne informieren wir Sie ausführlich über die für Sie konkret anfallenden Kosten.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, führen wir gerne vorab eine Kostendeckungsanfrage durch und wickeln die Causa allenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen gibt es bei vielen Verfahren eine Kostenersatzpflicht des Gegners, sollte dieser im Verfahren unterliegen.

 

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